Ein Autounfall ist natürlich nichts, worüber man sich tagtäglich Gedanken macht. Dennoch sollte man sich spätestens beim Thema Carsharing Gedanken darüber machen, ob und wie man versichert ist. Dabei sind nicht nur Schäden und Unfälle von einer Versicherung zu übernehmen, sondern auch Pannen. Die meisten Carsharing-Autos sind zwar immer perfekt gewartet und in einem technisch einwandfreien Zustand, vor einer Panne ist man jedoch nie komplett geschützt.

Wer bereits ein eigenes Auto besitzt und für dieses eine KFZ-Haftpflichtversicherung hat, der sollte vorsichtig sein: diese Versicherung deckt nur das eigene Fahrzeug ab. Hat man mit einem über Carsharing gemieteten Auto einen Unfall oder eine Panne, so deckt dies die Versicherung des eigenen PKW logischerweise nicht mit ab. In diesem Beitrag zeigt unsere Redaktion, was Sie bei einer Carsharing Versicherung unbedingt beachten müssen.

Insbesondere bei privatem Carsharing ist Vorsicht geboten. Mietet man ein Auto nicht von einem gewerblichen Anbieter, sondern von einer Privatperson, kommt die Deckung der Schadensumme auf die jeweilige Versicherung an. Am besten fährt man natürlich mit einem gewerblichen Carsharing-Anbieter, da diese verpflichtend eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben müssen.

Schaden beim Carsharing – unbedingt melden

Noch bevor man sich Gedanken um die Versicherung macht, sollte man natürlich Schäden und Mängel bei einem Auto noch vor der Miete melden. Die meisten Anbieter haben hierfür in ihrer App eine eigene Funktion. Bevor man das Fahrzeug in Betrieb nimmt, kann man somit die Mängelliste checken und prüfen, ob das Auto nicht noch über weitere Schäden verfügt. Diese können sonst der eigenen Miete und damit Ihnen zulasten gelegt werden.

Die gute Nachricht: die meisten Carsharing Anbieter sind äußerst kulant. Kleinere Lackschäden lassen sich auch im Stadtverkehr kaum vermeiden. Hat man jedoch einen ernsthaften Schaden im Lack oder eine Delle, sollte man dies auch über die App melden. Dann deckt entweder die Versicherung des Anbieters den Schaden ab, oder man bezahlt diesen im Rahmen des Selbstbehalts. Meldet man einen Schaden nicht selbst, kann dies im Nachhinein teuer werden.

Versicherung und Selbstbehalt überprüfen

Wie und zu welchen Konditionen man beim Carsharing versichert ist, kann man den Informationen des Anbieters entnehmen. Hierüber sollte man sich unbedingt informieren, bevor man sich bei einem Anbieter registriert oder ein Auto mietet. Dabei verfügen die meisten Anbieter ohnehin über eine Vollkaskoversicherung. Das bedeutet, dass der Schaden am eigenen Fahrzeug, sowie an anderen Gegenständen oder Fahrzeugen von der Versicherung übernommen wird.

Die Kosten für diese Versicherung trägt man mittelbar über die Gebühren für die Miete des Fahrzeugs. Unterschiedlich sind vor allem die Höhen des Selbstbehalts von Fahrzeug zu Fahrzeug, aber auch von Anbieter zu Anbieter. Bis zu dieser Höhe müssen Schäden vom Fahrer, bzw. vom Mieter des Carsharing-Autos selbst übernommen werden. Man sollte also, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, einen Anbieter, bzw. ein Auto mit einem möglichst geringen Selbstbehalt im Schadensfall wählen.

Zusätzliche Unfallversicherung kann helfen

Körperliche Schäden, die als Folge eines Autounfalls entstehen, deckt auf dem Arbeitsweg die gesetzliche Unfallversicherung ab. Sollte man jedoch privat unterwegs sein, kann man möglicherweise auf den Kosten sitzen bleiben. Wer auch hier lieber versichert sein möchte, der schließt am besten eine private Unfallversicherung ab. Diese ist nicht teuer und schützt dann auch vor hohen Folgekosten aus Personenschäden im Rahmen eines Unfalls mit einem Carsharing Auto.

4. Juli 2025

Inhaltsverzeichnis

  • ÖBB Rail & Drive

    Flexible Autonutzung als Ergänzung zur Bahnreise.

    Anmeldegebühr

    Grundgebühr

    20 €

    10 € / Mtl.

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